|
Joh.5,24-29: "Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern er ist aus dem Tod in das Leben übergegangen. Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, dass die Stunde kommt und jetzt da ist, wo die Toten die Stimme des Sohnes Gottes hören werden, und die sie gehört haben, werden leben. Denn wie der Vater Leben in sich selbst hat, so hat er auch dem Sohn gegeben, Leben zu haben in sich selbst; und er hat ihm Vollmacht gegeben, Gericht zu halten, weil er des Menschen Sohn ist. Wundert euch darüber nicht, denn es kommt die Stunde, in der alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören und hervorkommen werden; die das Gute getan haben zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse verübt haben zur Auferstehung des Gerichts." (Elberfelder)
Dieser Abschnitt scheint auf den ersten Blick voller Widersprüche: Hat der ewiges Leben der glaubt (V.24) oder jener, der Gutes getan hat (V.29)? Ist die Stunde schon jetzt, in der die Toten leben (V.25) oder erst dann wenn die Gräber zum jüngsten Gericht aufgehen (V.28)? Die Antwort ist erst klar, wenn man versteht, dass „da keiner ist, der Gutes tut, auch nicht einer“ (Römer 3,12).
Die Auferstehung des Lebens auf Grund unserer guten Taten ist nur eine theoretische Möglichkeit. Tatsächlich wird niemand sich auf die Schulter klopfen und sagen können: „Ich hab’s geschafft, weil ich mich bemüht habe.“ Gottes Gericht wird deutlich machen, dass keiner dem vollkommenen Maßstab Gottes gerecht geworden ist. Aus diesem Grund gibt es nur einen Weg zum ewigen Leben, und das ist jetzt im Vertrauen auf seine Erlösung.
Genau dieses Vertrauen aber beseitigt jede Unsicherheit: Wer glaubt, weiß, dass er nie vor Gottes Gericht stehen wird. Er/sie weiß, dass er/sie jetzt schon vom Tod in das ewige Leben übergegangen ist. Er/sie weiß, dass der in ihm/r lebt, der das Leben in sich selbst hat. Und er/sie weiß, dass, wenn er/sie jetzt stirbt, er/sie sofort beim Herrn ist und nicht erst auf die körperliche Auferstehung und das Gericht warten muss!
|